Pflichtversicherung

Ich bin anerkannter Wahltherapeut bei folgenden Krankenkassen:

  • VGKK   (Gebietskrankenkasse)
  • SVS      (Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft)
  • BVA      (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)
  • PVA      (Pensionsversicherungsanstalt)
  • SVB      (Sozialversicherungsanstalt der Bauern)
  • VAEB    (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau)

 

Wenn Sie die bezahlte Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, erhalten bis zu 80% des Kassentarifes, jedoch nicht des Rechnungsberages, rückerstattet.

Die Höhe hängt von dem jeweiligen Tarif Ihrer Versicherung ab.

 


 

Zusatzinfo für SVA Versicherte

Tragen Sie aktiv zu Ihrer Gesundheit bei (auch mit Massagen).

Die SVA unterstützt Sie dabei mit 100 €!


Voraussetzungen:

  • Eine aufrechte Krankenversicherung nach dem GSVG (als aktiver Selbständiger, Pensionist bzw. mitversicherter oder bezugsberechtigter Angehöriger)
  • Die Mindestinvestition in Ihre Gesundheit beträgt 150 Euro.
  • Sie absolvieren eine Vorsorgeuntersuchung oder es liegt eine positive Teilnahme am Programm "Meine Gesundheitsziele" - MGZ vor (zusätzliche Voraussetzung beim individuellen Programm).
  • Den Gesundheitshunderter erhalten Sie 1x pro Jahr.

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Privatversicherung

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Privatversicherung genau, inwieweit Heilmassagen bzw. Gewerbliche Massagen übernommen werden.